Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine Art Testament, bei dem eine Person bei voller Geschäftsfähigkeit verfügt, dass bestimmte medizinische Handlungen unterlassen werden sollen, wenn sie sich in einem derart getrübten Bewußtseinszustand befindet, dass Kommunikation nicht möglich ist und eine Besserung auch nicht zu erwarten ist.
Man unterscheidet:
1) verbindliche Patientenverfügung: der Arzt ist an den Inhalt der PV gebunden
2) beachtliche Patientenverfügung: es liegt im Ermessen des Arztes, wie weit er den Inhalt der PV beachtet
Eine verbindliche PV liegt vor, wenn alle Vorgaben einer PV erfüllt sind und die PV von einem Rechtsanwalt bestätigt wurde. Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, so liegt automatisch nur eine beachtliche PV vor.
Gültigkeitsdauer:
5 Jahre, danach automatische Umwandlung einer verbindlichen PV in eine beachtliche, soferne nicht vorher eine Erneuerung stattgefunden hat.
Kosten: 150,00 € pro angefangene halbe Stunde